Ein Arbeitszeugnis stellt ein offizielles Dokument dar, das ein Arbeitgeber ausstellt. Es bestätigt die frühere Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers, die spezifischen Aufgaben, die er in der Firma übernommen hat, sowie seine Leistungen in diesen Positionen. Besonders in Deutschland spielt das Arbeitszeugnis eine entscheidende Rolle. Unternehmen verlangen Arbeitszeugnisse im Rahmen einer schriftlichen Bewerbung. Das Arbeitszeugnis ist dabei sowohl eine wichtige Referenz als auch ein Beleg der früheren beruflichen Erfahrungen.
Anders sieht es hingegen in vielen anderen Ländern aus. Dort besitzen schriftliche Arbeitszeugnisse oft einen geringeren Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt und sind nicht zwingend erforderlich.
In diesem Blog-Beitrag erhalten Sie ausführliche Informationen über die rechtlichen Grundlagen, auf denen Arbeitszeugnisse in Deutschland beruhen. Es wird zudem erläutert, welche Informationen ein solches Arbeitszeugnis enthalten sollte. Darüber hinaus erklärt der Artikel, wie man die oft kryptische Zeugnissprache, die als eine codierte Sprache verstanden werden kann, entschlüsselt. Die Zeugnissprache zu entschlüsseln, ist nicht einfach. Arbeitgeber verwenden diesen Code, um trotz einer befriedigenden, mangelhaften oder ungenügenden Leistung eine rechtlich einwandfreie Beschreibung und ein nicht anfechtbares Arbeitszeugnis zu erstellen. Der Artikel beantwortet abschließend die Frage, ob Bewerber verpflichtet sind, alle verfügbaren Arbeitszeugnisse in eine Bewerbung aufzunehmen oder ob dies lediglich eine Empfehlung darstellt. Die Antwort darauf kann einen erheblichen Einfluss auf die Bewerbung und deren Erfolgschancen haben.
Welche gesetzliche Grundlage für Arbeitszeugnisse gibt es?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen müssen. Das Zeugnis muss kostenlos und innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen weitergegeben werden. Stellt ein Arbeitgeber einem ehemaligen Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Frist ein Arbeitszeugnis aus, handelt er nicht gesetzeskonform.
Der § 109 der Gewerbeordnung erklärt:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Einen äquivalenten Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis haben Auszubildende auf Grundlage des § 16 des Bundesbildungsgesetzes (BBiG). Sogar freien Mitarbeitern und Handelsvertretern steht gemäß § 84 des Handelsgesetzbuches (HGB) ein Arbeitszeugnis zu.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen unterscheidet man?
Ein einfaches Arbeitszeugnis hat die Ausprägung wie eine Arbeitsbescheinigung, die eine offizielle Bestätigung über die Tätigkeiten des Mitarbeiters bietet. Diese Bescheinigung enthält entscheidende Angaben zum Unternehmen, wie den Namen, die Branche und die Adresse. Der Name des Arbeitnehmers, seine Position sowie eine Beschreibung seiner Aufgaben im Betrieb sind ebenfalls festgehalten. Darüber hinaus muss in einem einfachen Arbeitszeugnis klar vermerkt werden, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand, also das Anfangs- und Enddatum der Beschäftigung.
Gemäß § 109 der Gewerbeordnung, einem Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, haben Arbeitnehmer einen klaren Rechtsanspruch auf Ausstellung des Arbeitszeugnisses. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Ehemalige Mitarbeiter können statt eines einfachen Arbeitszeugnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, das umfassender ist. Solch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist im Bewerbungsprozess von großer Bedeutung. Es enthält neben der detaillierten Auflistung der Aufgaben, die der Mitarbeiter ausgeführt hat, auch eine Bewertung seiner Arbeitsleistung und Effizienz. Darüber hinaus bewertet es auch die soziale Kompetenz, die Fähigkeit, im Team zu arbeiten, und andere wichtige Punkte wie Zuverlässigkeit und Eigeninitiative. Solche Bewertungen helfen potenziellen neuen Arbeitgebern, die Fähigkeiten und die Arbeitseinstellung des Bewerbers besser einzuschätzen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Arbeitszeugnissen:
1. Das einfache Arbeitszeugnis.
2. Das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Ab wann muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt werden?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss immer dann erstellt werden, wenn das Arbeitsverhältnis auf Zeit angelegt war. Urteile der deutschen Rechtsprechung legen nahe, dass bereits nach einem 6-wöchigen Arbeitsverhältnis ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss, wenn dies vom Arbeitnehmer verlangt wird.
Dies zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30.03.2001 (4 Sa 1485/00):
Das Urteil vom LAG Köln am 30.03.2001 erklärt deutlich, dass jeder Arbeiter nach § 630 BGB immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis fordern darf. Dies gilt unabhängig davon, wie lange jemand im Job war oder wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet wurden. Im Fokus steht, dass ein qualifiziertes Zeugnis sowohl die Leistung als auch das Verhalten beurteilen soll. Es existiert keine durchschnittliche Form zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Gesetzlich gibt es keine Begrenzung des Anspruchs bei kurzer Arbeitszeit. In diesem Fall durfte der Kläger, obwohl er nur zwei Monate arbeitete, ein vollständiges Zeugnis verlangen. Die Beklagte hatte nur die Leistung bewertet, aber nicht das Verhalten, was dem Anspruch nicht entsprach. Der Anspruch des Klägers blieb bestehen, da er während der Arbeitszeit rechtzeitig vor Gericht ein qualifiziertes Zeugnis beantragte.
Urteile deutscher Gerichte: Form, Anspruch und Inhalt von Arbeitszeugnissen?
Zum Thema Arbeitszeugnis, zum Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis oder zum Inhalt von Arbeitszeugnissen, gibt es unzählige Urteile der deutschen Rechtsprechung. Im Folgenden finden Sie drei wichtige Urteile, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten.
Muss ein Arbeitszeugnis versandt werden?
Am 8. März 1995 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall 5 AZR 848/93 über die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis zu übermitteln. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere, einschließlich des Arbeitszeugnisses, beim Arbeitgeber abholen. Es handelt sich dabei um eine Holschuld.
Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen verpflichtet ist, das Zeugnis zu versenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Abholung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder Kosten für den Arbeitnehmer verbunden wäre. Im vorliegenden Fall war dies jedoch nicht der Fall. Die Entfernung zwischen dem aktuellen Arbeitsort der Klägerin und der Kanzlei des Beklagten betrug lediglich 500 Meter. Daher war es der Klägerin zuzumuten, das Zeugnis persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abzuholen.
Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Holschuld von Arbeitszeugnissen. Sie betont die Bedeutung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Umwandlung in eine Schickschuld. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es entscheidend, die Bedingungen und Verpflichtungen zu kennen. Dies betrifft die Ausstellung und Abholung von Arbeitszeugnissen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Schlüsselbegriffe wie 'Arbeitszeugnis', 'Bundesarbeitsgericht' und 'Holschuld' sind zentral. Sie helfen bei der Suche nach relevanten Informationen im Bereich des Arbeitsrechts.
Wann darf ein Zwischenzeugnis angefordert werden?
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21.01.1993, Az.: 6 AZR 171/92
Das Zwischenzeugnis gemäß § 61 Abs 2 BAT darf nicht allein aus dem Grund gefordert werden. Es soll nicht nur als Beweismittel in einem Rechtsstreit zur Höhergruppierung dienen. Ein solcher Sachverhalt stellt keinen triftigen Grund dar, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Allgemein anerkannte triftige Gründe sind die Bewerbung um eine neue Stelle oder die Vorlage bei Behörden und Gerichten. Auch die Nutzung für einen Kreditantrag oder strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge zählen dazu. Bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers sowie geplante längere Arbeitsunterbrechungen sind ebenfalls Gründe. Diese Gründe sind zentral für die Berechtigung zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Sie sollten bei Anfragen entsprechend berücksichtigt werden.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 1. Oktober 1998 6 AZR 176/97
Das Ausscheiden eines langjährigen Vorgesetzten wird als triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses gemäß § 61 Abs. 2 BAT-KF anerkannt. Ein solcher Grund ist gegeben, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den angestrebten Erfolg zu fördern. Beispielsweise die Sicherstellung einer konsistenten Beurteilungshistorie. Dies ist besonders relevant. Das Zwischenzeugnis dient als Referenz für zukünftige Arbeitszeugnisse. Damit kann es die beruflichen Perspektiven des Arbeitnehmers positiv beeinflussen.
Darf ein Arbeitszeugnis frei formuliert werden?
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 20. Februar 2001 im Fall 9 AZR 44/00, das ein Arbeitszeugnis aus Sicht des Arbeitgebers frei formuliert werden darf.
Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, Arbeitszeugnisse mit Schlussformeln zu versehen. Diese danken dem Arbeitnehmer für die Zusammenarbeit oder wünschen ihm alles Gute für die Zukunft. Solche Formulierungen gehören nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Der gesetzliche Rahmen sieht lediglich die Beurteilung von Führung und Leistung vor. Er umfasst auch die Beschreibung der Tätigkeitsdauer.
Die Entscheidung betont, dass Schlussformeln eher persönliche Empfindungen widerspiegeln. Sie stellen keine rechtliche Notwendigkeit dar.
Welche Informationen sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Die Daten der Beschäftigung,
- Die während des Beschäftigungszeitraums ausgeübte(n) Berufsbezeichnung(en),
- Eine Beschreibung der in jeder Funktion ausgeübten Aufgaben,
- Eine Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers,
- Der Grund für das Ausscheiden (falls vom Arbeitnehmer gewünscht).
Wie ist das Arbeitszeugnis formal korrekt aufgebaut?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält im oberen Teil eine Einleitung. Diese Einleitung dient dazu, grundlegende Informationen über den Arbeitnehmer zu geben. In der Einleitung werden die personenbezogenen Informationen, wie der vollständige Name und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, sowie die letzte Position des Arbeitnehmers beschrieben. Ebenso finden sich dort das Eintrittsdatum, welches das Anfangsdatum des Arbeitsverhältnisses markiert, und das Austrittsdatum, welches das Ende dieser beruflichen Beziehung bezeichnet. Ein typischer Einleitungssatz könnte lauten:
„Herr Tim Neumann, geboren am 12.12.1977 in Wuppertal, hat vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 als Kaufmännischer Sachbearbeiter für unser Unternehmen gearbeitet.“
Diese eindeutige Definition der Beschäftigungszeiten ist essentiell, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Es folgen eine Firmenbeschreibung sowie die Tätigkeiten des Mitarbeiters. In der Firmenbeschreibung stellt sich der Arbeitgeber in wenigen Sätzen selbst vor. Dies kann allgemeine Informationen wie das Gründungsjahr und die Philosophie des Unternehmens umfassen. Beispielsweise können einige Informationen zur Historie des Unternehmens oder zum Geschäftszweck gegeben werden. Der Geschäftszweck beschreibt, welche Produkte oder Dienstleistungen das Unternehmen anbietet. Die Hauptaufgaben des ausscheidenden Arbeitnehmers, die häufig der Stellenausschreibung entnommen sind, werden zuerst thematisiert. So kann ein Leser sofort die berufliche Ausrichtung und den Verantwortungsbereich erkennen, die der Mitarbeiter innehatte. Das Ranking im Arbeitszeugnis, welches häufig die Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit des bewerteten Mitarbeiters zeigt, hilft dabei, Prioritäten und Stärken des Mitarbeiters schnell zu erfassen. Dies ist besonders für zukünftige Arbeitgeber von Interesse, um ein umfassendes Bild zu bekommen.
Im letzten Teil des Zeugnisses erfolgt in der Leistungsbeurteilung eine Bewertung in Zeugnissprache. Dabei wird die Leistung des Mitarbeiters anhand festgelegter Kriterien eingeschätzt. Die Zeugnissprache verwendet oft standardisierte Formulierungen, um eine objektive und vergleichbare Bewertung sicherzustellen. Beispielsweise wird die Arbeitsqualität, Effizienz, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit des Mitarbeiters bewertet. Dieses standardisierte Verfahren hilft, die Bewertung transparent zu halten und Missverständnisse zu minimieren.
Inhalte und Bewertungen im Arbeitszeugnis
Durch die Bewertung im Arbeitszeugnis werden die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz visualisiert. Diese Bewertung umfasst mehrere zentrale Bereiche und bieten Einblicke in die beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften des Mitarbeiters.
Fachwissen (Expertise): Deutsche Arbeitgeber legen großen Wert auf das Fachwissen eines Mitarbeiters. Es spiegelt seine Kompetenz und sein Können in seinem Fachgebiet wider. Eine gründliche Beurteilung des Fachwissens stellt sicher, dass der Mitarbeiter mit den neuesten Entwicklungen der Branche vertraut ist. Er kann sein Wissen effektiv auf praktische Herausforderungen anwenden. Diese Bewertung hebt oft die Fähigkeit des Mitarbeiters hervor, innovativ zu sein. Er leistet bedeutende Beiträge zu den Unternehmenszielen.
Leistungsbereitschaft (Motivation): Die Leistungsbereitschaft ist ein weiterer entscheidender Bereich im deutschen Arbeitszeugnis. Arbeitgeber suchen nach Beweisen für die Bereitschaft eines Mitarbeiters, Verantwortung zu übernehmen. Sie suchen nach der Bereitschaft, Aufgaben proaktiv anzugehen. Die Motivation zeigt sich oft in seiner Bereitschaft, über sich hinauszuwachsen. Sie zeigt sich im Beitrag zum Teamerfolg und in der Förderung des persönlichen Wachstums.
Arbeitsweise (Arbeitsmethodik): Der Abschnitt zur Arbeitsweise bietet Einblicke, wie ein Mitarbeiter seine Aufgaben angeht. Arbeitgeber bewerten, ob der Mitarbeiter Effizienz und Organisation zeigt. Sie prüfen die Anpassungsfähigkeit in seinen Arbeitsprozessen. Ein methodischer Arbeitsansatz signalisiert oft Zuverlässigkeit. Er zeigt die Fähigkeit, komplexe Projekte mit Leichtigkeit zu bewältigen.
Arbeitsqualität (Arbeitsqualität): Bei der Bewertung der Arbeitsqualität konzentrieren sich Arbeitgeber auf Präzision und Beständigkeit. Diese Aspekte betreffen die Arbeitsergebnisse eines Mitarbeiters. Hohe Standards bei der Arbeitsqualität weisen auf das Engagement für Exzellenz hin. Sie weisen auf die Liebe zum Detail hin. Dieser Aspekt der Bewertung unterstreicht die Rolle bei der Aufrechterhaltung des Rufs des Unternehmens. Der Ruf betrifft qualitativ hochwertige Dienstleistungen oder Produkte.
Belastungsfähigkeit (Belastbarkeit): Die Belastungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, Stress zu bewältigen. Sie beschreibt die Fähigkeit, unter Druck effektiv zu bleiben. Arbeitgeber schätzen Belastbarkeit, da sie ein hohes Leistungsniveau sicherstellt. Das gilt auch in herausfordernden Situationen. Diese Eigenschaft ist in dynamischen Umgebungen besonders wichtig. In solchen Umgebungen sind schnelle Entscheidungsfindung und Gelassenheit unerlässlich.
Gesamturteil (Gesamtbewertung): Das Gesamturteil bietet eine umfassende Zusammenfassung der Leistung. Es betrifft den Beitrag des Mitarbeiters zum Unternehmen. Es vereint alle bewerteten Bereiche. Ein ganzheitliches Bild der Fähigkeiten und Potenziale wird vermittelt. Diese Bewertung bildet oft die Grundlage für zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie spiegelt die Bereitschaft für neue Herausforderungen wider.
Soziales Verhalten (Soziales Verhalten): Schließlich bewertet die Beurteilung des sozialen Verhaltens die Interaktion. Sie bewertet, wie gut ein Mitarbeiter mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten interagiert. Arbeitgeber suchen nach Personen, die Respekt und Zusammenarbeit zeigen. Effektive Kommunikation am Arbeitsplatz ist wichtig. Positives soziales Verhalten verbessert die Dynamik im Team. Es trägt zu einem unterstützenden Arbeitsumfeld bei.
Das Verständnis dieser Schlüsselbereiche kann wertvolle Einblicke bieten. Es sorgt für Klarheit und Transparenz bei beruflichen Beurteilungen
Führungskräfte erhalten zusätzlich eine Beurteilung über ihre Führungsskills und die Art Ihrer Menschenführung im Unternehmen.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer wohlwollenden und jovialen Zeugnissprache. Diese ist so aufgebaut, dass sie den Arbeitnehmer selbst dann positiv darstellt, wenn seine Leistungen in Schulnoten ausreichend oder sogar mangelhaft waren.
Arbeitszeugnis erstellen: Praxisbeispiel
Herr Tim Neumann, geboren am 12.12.1977 in Wuppertal, hat vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 als Kaufmännischer Sachbearbeiter für unser Unternehmen, die Müller Holzbau GmbH, gearbeitet.
Die Müller Holzbau GmbH ist ein führendes Unternehmen in der Holzbauindustrie, bekannt für ihre Innovationskraft und kompromisslose Qualitätsstandards. Mit einem starken Fokus auf nachhaltige Bauweisen und kundenorientierte Lösungen setzen wir Maßstäbe in der Branche.
Während seiner Tätigkeit bei uns war Herr Neumann für die folgenden Aufgaben verantwortlich:
- Verwaltung von Kundenkonten und Betreuung der Kundenanfragen.
- Bearbeitung von Rechnungen und Zahlungen, um einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen.
- Koordination der Logistikprozesse, um eine termingerechte Lieferung von Materialien zu gewährleisten.
- Unterstützung des Projektmanagements durch Organisation und Planung von Bauvorhaben.
- Pflege der Lieferantenbeziehungen zur Optimierung der Beschaffungsprozesse.
- Erstellung von Finanzberichten zur Unterstützung der Unternehmensführung bei Entscheidungsprozessen.
- Mitwirkung bei der Budgetplanung und Kontrolle zur Sicherstellung der finanziellen Zielvorgaben.
Herr Neumann verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen im Bereich der kaufmännischen Sachbearbeitung. Er hat stets die neuesten Entwicklungen in seinem Fachgebiet berücksichtigt und seine Kenntnisse erfolgreich in die Praxis umgesetzt. Seine Expertise hat maßgeblich zur Optimierung unserer Prozesse beigetragen.
Herr Neumann zeigte jederzeit eine außerordentlich hohe Leistungsbereitschaft und Motivation. Er war stets bereit, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und strebte kontinuierlich danach, seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Sein Engagement und seine Eigeninitiative haben sowohl für sein persönliches Wachstum als auch für den Erfolg unseres Unternehmens von großer Bedeutung.
Herr Neumann zeichnete sich durch eine äußerst strukturierte und effiziente Arbeitsweise aus. Er bewältigte seine Aufgaben mit großer Sorgfalt und Organisation, was zu einer effizienten und reibungslosen Abwicklung der Arbeitsprozesse führte. Seine Fähigkeit, sich schnell an neue Herausforderungen anzupassen, war bemerkenswert.
Die Arbeitsqualität von Herrn Neumann war stets auf höchstem Niveau. Er führte seine Aufgaben mit größter Präzision und einem hohen Maß an Detailgenauigkeit aus. Seine Arbeitsergebnisse waren jederzeit von hervorragender Qualität und trugen wesentlich zur Zufriedenheit unserer Kunden bei.
Herr Neumann bewies auch in stressigen Situationen und unter hohem Arbeitsdruck eine bemerkenswerte Belastungsfähigkeit. Er behielt stets die Ruhe und den Überblick, was ihm erlaubte, auch in hektischen Zeiten effektive Lösungen zu finden. Seine Resilienz trug entscheidend zur Stabilität und zum Erfolg unseres Teams bei.
Wir haben Herrn Neumann als einen äußerst fähigen und engagierten Mitarbeiter kennengelernt, der die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllte. Sein professionelles Auftreten und seine herausragenden Leistungen machten ihn zu einem wertvollen Mitglied unseres Unternehmens.
Herr Neumann überzeugte durch sein vorbildliches soziales Verhalten. Er ging stets respektvoll und kooperativ mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden um. Seine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und sein Teamgeist trugen wesentlich zu einem harmonischen und produktiven Arbeitsumfeld bei.
Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Neumann sehr und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Arbeitszeugnis erstellen: Zeugnissprache entschlüsseln
Eine Herausforderung beim Lesen deutscher Arbeitszeugnisse besteht darin, die oft kryptische Zeugnissprache zu entschlüsseln, deren Bewertung nach den Schulnoten 1 – 6 erfolgt. Um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, wie sich diese Sprache anhört, finden Sie hier einige gebräuchliche Formulierungen und ihre Bedeutungen:
Sehr gut:
- Er verfügt über ein äußerst umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das er zur Bewältigung seiner Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetzte.
- Er war ein äußerst leistungsfähiger Mitarbeiter, dessen hervorragende Arbeitsergebnisse stets sowohl in qualitativer als quantitativer Hinsicht überzeugten.
- Herr Neumann war für seine Mitarbeiter stets ein geschätztes Vorbild. Er führte seine Mitarbeiter zielorientiert und sachlich und erreichte eine außergewöhnliche Leistungssteigerung auf durchgängig hohem Niveau sowie eine sehr gute Teamatmosphäre.
Gut:
- Herr Neumann war ein stets motivierter Mitarbeiter. Schwierige Aufgaben ging er mit Elan an und fand dabei sinnvolle und praktikable Lösungen.
- Seine Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter sehr schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität.
- Herr Muster zeichnete sich auch in extremen Stresssituationen durch hohe Belastbarkeit und Zielorientierung aus.
Befriedigend:
- Herr Neumann hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.
- Wir danken Herrn Neumann für sein Wirken und bedauern sein Ausscheiden. Wir sind überzeugt, dass er auch in der Zukunft gute Erfolge erzielen wird.
- Er führte seine Aufgaben sorgfältig und planvoll aus.
Ausreichend:
- Er führte seine Aufgaben mit ausreichender Sorgfalt und Planung aus.
- Er verfügt über ein den Anforderungen entsprechendes Fachwissen.
- Bei üblichem Arbeitsanfall erwies sich Herr Muster als zuverlässiger Mitarbeiter.
Mangelhaft:
- Herr Neumann motivierte seine Mitarbeiter insgesamt zu zufriedenstellenden Leistungen.
- In das Team fügte sich Herr Neumann in der Regel zufriedenstellend ein.
- Herr Neumann trat jederzeit unbeschwert und offen auf.
Es gibt viele Nuancen und Besonderheiten in der Zeugnissprache, sodass es ratsam ist, ein Arbeitszeugnis von einer fachkundigen Person erstellen oder prüfen zu lassen. Arbeitszeugnisse, die negativer als mit der Gesamtnote „Befriedigend“ konzipiert wurden, können vor einem Arbeitsgericht angefochten werden. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall in der Beweislast, dass die Leistungen tatsächlich ausreichend oder mangelhaft waren. Bis zur Note befriedigend liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Er muss vor Gericht anhand von Fakten beweisen, dass er eine insgesamt bessere Leistung erzielt hat. Die Zeugnissprache zu entschlüsseln, ist kein einfaches Unterfangen. Es lohnt sich jedoch, um als Arbeitnehmer das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und mögliche Fallen im Arbeitszeugnis zu entdecken.
Tipp für Arbeitnehmer: Sammeln Sie im laufenden Arbeitsverhältnis alle Nachweise über Ihre tatsächlichen Leistungen. E-Mails, Mitarbeiterbeurteilungen aus Jahresgesprächen oder Bescheinigungen zu Lohnerhöhungen zeigen zweifelsfrei auf, dass der Arbeitgeber mit Ihnen zufrieden war und rechtfertigen keine negative Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis.
Müssen alle Arbeitszeugnisse im Bewerbungsprozess vorgelegt werden?
Es ist nicht notwendig, alle Arbeitszeugnisse im Bewerbungsprozess an potenzielle Arbeitgeber weiterzuleiten. Arbeitszeugnisse sind Dokumente, die Rückmeldungen über die Leistungen und das Verhalten eines Mitarbeiters während seines Arbeitsverhältnisses geben. So dienen sie als wichtige Nachweise über berufliche Erfahrungen und Qualifikationen. Verzichten können Sie beispielsweise auf Zwischenzeugnisse. Ein Zwischenzeugnis wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt. Es gibt Aufschluss über die bisherigen Leistungen und die Zusammenarbeit, wenn ein Endzeugnis des Arbeitgebers vorhanden ist. Ein Endzeugnis stellt der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses aus und umfasst eine detaillierte Beurteilung des Mitarbeiters.
Zeugnisse von früheren Arbeitgebern, die lange zurückliegen, müssen ebenfalls nicht weitergeleitet werden. Für die Bewertung deiner aktuellen Fähigkeiten und Kompetenzen sind diese oft weniger relevant. Wer alle relevanten Zeugnisse anfügt, trägt dazu bei, dass sich der potenzielle Arbeitgeber ein vollständiges Bild vom beruflichen Werdegang und den Fähigkeiten machen kann. Der berufliche Werdegang beschreibt dabei die Abfolge der beruflichen Stationen und Erfahrungen einer Person. Da viele Arbeitgeber zusätzlich auf Vollständigkeit bei den Bewerbungsunterlagen achten, macht es Sinn, alle wichtigen Arbeitszeugnisse mit Aussagekraft der letzten 10 Jahre weiterzuleiten. Diese Zeugnisse sind oft entscheidend für den ersten Eindruck und können die Chancen auf eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhöhen.
Zusammenfassung: Arbeitszeugnisse und ihre Relevanz
Zusammenfassend sind Arbeitszeugnisse in Deutschland essenzielle formale Dokumente. Sie spielen eine kritische Rolle für den Erfolg im Bewerbungsprozess. Der Begriff "Arbeitszeugnis" bezieht sich auf ein schriftliches Dokument, das die berufliche Leistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers beschreibt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, was bedeutet, dass das Gesetz sie zwingt, ihren Mitarbeitern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Dieses Dokument bietet nicht nur einen Überblick über die erbrachten Leistungen, sondern auch Einblicke in das Verhalten und die Sozialkompetenzen des Mitarbeiters. Qualifizierte Arbeitszeugnisse, die über einfache Arbeitsbescheinigungen hinausgehen, enthalten neben den dargelegten Aufgaben ebenfalls eine umfassende Leistungsbeurteilung. Diese Beurteilung bewertet sowohl die Qualität des Geleisteten als auch die Effizienz und Methodik des Mitarbeiters.
Die oft kryptische deutsche Zeugnissprache kann mithilfe von Personalfachleuten, die Experten im Bereich Human Resources sind, oder Kollegen, die mit der Zeugnissprache vertraut sind, entschlüsselt werden. Die Zeugnissprache wirkt auf den ersten Blick komplex und hat ihre eigene systematische Struktur, die zwischen den Zeilen gelesen werden muss. Sie ist immer wohlwollend und positiv, was bedeutet, dass sie grundsätzlich etwas Gutes über den Arbeitnehmer aussagt. Jedoch enthält sie dennoch Nuancen, die die eigentliche Güte der Leistung darstellen und bei näherem Hinsehen grobe Informationen über Stärken und Schwächen des Arbeitnehmers liefern. Deswegen ist es ratsam, auf die genaueren Formulierungen zu achten. Obwohl nicht jedes Arbeitszeugnis als Teil einer Bewerbung vorgelegt werden muss, ist es im Allgemeinen von Vorteil, alle relevanten Zeugnisse der letzten 10 Jahre mit den Bewerbungsunterlagen weiterzuleiten. Auf diese Weise erhalten potenzielle Arbeitgeber so viele Informationen wie möglich über Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen. Dadurch können sie sich ein umfassendes Bild darüber machen, wie Sie sich entwickelt haben und welche Kenntnisse Sie erworben haben. Diese Details können insbesondere in kompetitiven Branchen entscheidend sein.
Autor: Torsten Niermann
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